Wenn ein Mensch verstirbt, muss als Erstes ein Arzt benachrichtigt werden. Am besten rufen Sie Ihren Hausarzt an.
An Wochenenden und Feiertagen erreichen Sie auch den ärztlichen Notdienst unter der Nummer 116 117.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen übernehmen die Angestellten diesen Anruf für Sie.
Der Arzt stellt dann die Todesbescheinigung aus. Sobald diese vorliegt, veranlassen wir alle weiteren Schritte: Wir sorgen für die Überführung des/der Verstorbenen, für die hygienische Versorgung und die Einkleidung.
Bei Verheirateten:
Bei Geschiedenen:
Bei Verwitweten:
Sofern vorhanden: